2. April 2009

SCHAFE - SCHEIDUNGSKINDER TEIL 3

Verfasser: Flugschaf


Auf Grund der Eingabe des Unschafes wurde der Herdenrat noch einmal einberufen und dieser ist zu folgender Auffassung gekommen :

Das Urteil, vom 29.3.09 ist vollinhaltlich aufrecht! Es konnte von der Unscharf Seite keine schlüssigen Beweise vorgelegt werden außer der Äußerung, das viel Zeit in die Teilstallreinigung investiert wurde.

Für den hohen Herdenrat ist das `Mehr an Zeit` für die Reinigung auf Grund des Einwandes des Unschafes nicht schlüssig. Festgehalten wird, dass ein Einspruch auf Grund der Herdenrechtsordnung nicht möglich ist. Jedoch sieht das StGBäh den Milderungsgrund der tätigen Reue vor. Da es sich um eine Erstverurteilung des Unscharfs handelt setzt der Herdenrat das exekutive Abholrecht Seitens des Flugschafs vorübergehend aus. Es obliegt jedoch dem Unscharf keinerlei `Trennungsgründe` der Herde aus niederen Beweggründen mehr auszusprechen. Für eine gänzliche Aussetzung des Urteils obliegt es nunmehr dem Flugschaf Tinkerbell (steht ja noch beim großen Möbelhaus) in die Herde einzubeziehen und es aus seiner missliche Lage zu retten. Dieses wird dann als Milderungsgrund für das Ersturteil anerkannt und setzt das Vollzugsrecht des Flugschafs außer Kraft. Einstimmigkeit des hohen Herdenrates ist gegeben und mit einem Bähhhh besiegelt !!!!

1 Kommentar:

Herr Trennwald hat gesagt…

...es zählt nicht, andere Schafe vor kleinen Terroristn zu retten, zwar löblich.....aber es ZÄHLT nicht.....Good luck ;) .....vom Herdenrat